AGB

 

Diese AGB sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von Ulrike Drews von Ruckteschell von der Mönchsquelle Retriever Training & Zucht (im folgenden Veranstalter)

 

§ 1 Anmeldung

 

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per e-mail oder Whatsapp/SMS und wird mit dem Eingang für den Veranstalter verbindlich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§2 Bezahlung

 

Der Preis für die Teilnahme an einem Seminar ist je nach Zahlungsaufforderung durch den Veranstalter bar oder per Überweisung zu entrichten. Der Preis für die Teilnahme an Veranstaltungen ist bis pätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten

 

§3 Rücktritt durch einen Teilnehmer

 

Stornierungskosten Seminare

 

Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar durch einen Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Der Rücktritt von einem Seminar kann kostenfrei bis max 60 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Bei Absage bis 30 Tage vor Seminarbeginn stellt der Veranstalter 50% in Rechnung. Eine Absage ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird voll in Rechnung gestellt.

 

Bei den monatlichen Trainings kann kostenfrei bis 30 Tage vor Seminar abgesagt werden. Ab 30 Tage vor dem monatlichen Training wird der volle Betrag fällig. Bei Nichterscheinen eines gebuchten Seminars oder monatlichen Trainings hat der Veranstalter den Anspruch auf die Seminargebühr in voller Höhe.

Gerne werden Ersatzteilnehmer akzeptiert. Voraussetzung ist jedoch, dass diese die Seminarvoraussetzungen erfüllen, bzw. auf dem Leistungsniveau des jeweiligen Seminars sind.

Der Veranstalter kann ohne Nennung eines Grundes dem Wechsel der Person des Teilnehmers widersprechen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

Stornierungskosten für Trainingsferien 

 

Der/Die Teilnehmerin kann ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. 

 

- ab dem 98. Tag bis zum 85 Tag vor Trainingsferienbeginn sind 30% der Trainingsferiengebühren fällig

- ab dem 84. Tag bis zum 57. Tag vor Trainingsferienbeginn sind 50% der Trainingsferiengebühren fällig

- ab dem 56. Tag vor Trainingsferienbeginn erfolgt keine Rückersatung mehr

 

Der/Die Teilnehmer kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmerin und der Dritte als Gesamtschuldner für den Verantstaltungspreis und für die durch den Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmerin aus wichtigen Gründen widersprechen.

 

§4 Rücktritt durch den Veranstalter - Ulrike Drews von Ruckteschell 

 

Der Veranstalter behält sich Änderungen bezüglich Seminartermin und - Ort vor. Hierdurch können keinerlei Rechts- oder Regressansprüche an den Veranstalter gestellt werden.

Auch behält er sich vor, verbindlich zugesagte Seminare zu stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter 6 Teilnehmern bei Ganztages und unter 4 Teilnehmern bei Halbtagsseminaren liegt.

Wird ein Seminar aus diesen oder anderen Gründen durch den Veranstalter abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

Rücktritt durch Veranstalter/Organisatoren mit Ulrike Drews von Ruckteschell als Trainerin haben mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen, ansonsten ist die vereinbarte Seminargebühr zu zahlen. 

 

§5 Haftung

 

Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Jeder Veranstaltungsteilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die sein Hund verursacht.

Jeder Teilnehmer sichert zu, dass seine(e) HUnd(e) die einschlägigen Impfungen innerhalb der gesetzlichen Gültigkeit erhalten hat (haben) und dass für jeden mitgebrachten Hund eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. 

Läufige Hündinnen müssen dem Veranstalter bekannt gegeben werden.

 

§6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthält, so bleibt die Rechtswirksamket der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

§7 Nebenabreden

 

Abweichende Verabredungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

 

 

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